Verwendung sendefähiger Kameras
1. Empfangs- und Sendebereich
Der Verkäufer gewährleistet zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Empfangs- und Sendebereich in folgenden Ländern:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (inkl. Réunion und Mayotte), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (incl. Azoren und Madeira), Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Kanarische Inseln), Tschechien (Tschechische Republik), Ungarn, Vereinigtes Königreich (inkl. Kanalinseln), Zypern
Der Verkäufer behält sich vor, die Länder, in der der Service von ZEISS Secacam genutzt werden kann, jederzeit anzupassen.
2. Gewährleistungsausschluss für Empfangs- und Sendebereich
Der Verkäufer schließt die Gewährleistung für das störungsfreie Senden und Empfangen von Bildern/Videos der ZEISS Secacam Kameras aus folgenden Gründen aus. Die Empfangs- und Sendefunktion der SECACAM-Kamera kann beeinträchtigt sein, ohne dass der Verkäufer darauf Einfluss hat. Beispielsweise kann innerhalb geschlossener Räume, aufgrund von baulichen Gegebenheiten, die Mobilfunkversorgung eingeschränkt sein. Auch zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen der jeweiligen Netzanbieter sowie mangelhafte Netzabdeckung können zu einem Ausfall und Versagen der Übertragung führen. Dies kann zur Folge haben, dass Bilder nicht gesendet oder von der ZEISS Secacam App nicht empfangen werden können.
3. Missbrauch der SIM-Karte
Die beim Kauf einer mobilen ZEISS Secacam Kamera enthaltene SIM-Karte darf nur mit der ZEISS Secacam Kamera genutzt werden, mit der die SIM-Karte durch den Verkäufer ausgeliefert wurde. Das Einlegen einer fremden SIM-Karte kann unter Umständen zur Beschädigung der Kamera und zum Verlust der Garantie führen.
Eine anderweitige Nutzung der in der Kamera vorhandenen SIM-Karte ist nicht gestattet. Der Verkäufer behält sich vor, bei einem Missbrauch der SIM-Karte die entsprechende Karte zu sperren und die Nutzung der ZEISS Secacam App durch den entsprechenden Nutzer zu unterbinden.
4. Deaktivierung inaktiver SIM-Karten
Der Verkäufer behält sich vor, SIM-Karten in ZEISS Secacam Kameras, die länger als 12 Monate nicht mehr mit der App des Verkäufers verbunden waren (also weder Bilder/Videos gesendet haben noch mit dem Netz verbunden waren) dauerhaft zu deaktivieren. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur nach Rücksprache mit dem Service des Verkäufers möglich. Hierzu erhält der Kunde für ein einmaliges Entgelt von 29,99 € eine neue SIM-Karte auf dem Postweg, die aktiviert werden muss.